AfA bei vermieteten Immobilien: Grundlagen
Die Absetzung für Abnutzung (AfA) verteilt den abschreibungsfähigen Gebäudeanteil der Anschaffungskosten steuerlich über mehrere Jahre.

Gebäudeanteil und Grund und Boden
Grund und Boden wird grundsätzlich nicht abgeschrieben. Deshalb muss der Kaufpreis sachgerecht zwischen Grundstück und Gebäude aufgeteilt werden. Der Gebäudeanteil ist die Grundlage der AfA.
Kaufnebenkosten und AfA-Satz
Anschaffungsnebenkosten können grundsätzlich anteilig der abschreibungsfähigen Gebäudeanschaffung zugeordnet werden. Sie fallen wirtschaftlich beim Kauf an, erhöhen aber über die Gebäude-AfA gegebenenfalls auch den späteren jährlichen Werbungskostenabzug. Der zutreffende AfA-Satz hängt von Baujahr, Fertigstellung und steuerlicher Regelung ab.
Bei Sanierungen, anschaffungsnahen Herstellungskosten, Sonderabschreibungen oder gemischter Nutzung ist eine individuelle steuerliche Prüfung besonders wichtig.
Mit eigenen Zahlen prüfen
Im ImmoDeal-Check kannst du die wesentlichen Annahmen selbst ändern. Ergebnisse sind Modellrechnungen und ersetzen keine individuelle Prüfung.
Zum ImmoDeal-Check →Allgemeine Information, keine individuelle Steuer-, Finanzierungs- oder Anlageberatung. Fachliche und rechtliche Details vor Verwendung eigenständig prüfen.