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CO₂-Kosten-Rechner: Wer zahlt wie viel – Vermieter oder Mieter?

Seit 2023 teilen sich Vermieter und Mieter die CO₂-Abgabe auf Gas und Heizöl. Je schlechter das Gebäude energetisch dasteht, desto größer ist der Anteil des Vermieters. Hier rechnest du deine Aufteilung in einer Minute aus.

Aufteilung berechnen

Laut Gasrechnung, für 12 Monate
2026 und voraussichtlich 2027: Korridor 55–65 €. Am genauesten ist der Wert von der Rechnung.
Optional, z. B. 16,7 % bei 80 von 480 m² – zeigt den Vermieter-Anteil pro Wohnung
Werte von der Rechnung übernehmen (genauer)

Vermieter trägt–
–
Mieter trägt–
–
< 12 kg/m² · Mieter zahlt allesab 52 kg/m² · Vermieter 95 %
CO₂-Ausstoß gesamt– CO₂-Ausstoß pro m² und Jahr– Stufe– CO₂-Kosten gesamt (inkl. 19 % MwSt.)–

Was wäre bei einem anderen CO₂-Preis?

Ab 2028 soll sich der Preis im europäischen Emissionshandel am Markt bilden. Die Werte sind Beispiele, keine Prognose.

CO₂-PreisKosten gesamtVermieterMieter

So funktioniert das Stufenmodell

Grundlage ist das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Für Wohngebäude entscheidet der CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr, wer wie viel zahlt. Der Gedanke dahinter: Der Mieter beeinflusst sein Heizverhalten, der Vermieter den energetischen Zustand des Gebäudes.

CO₂ pro m² und JahrMieterVermieter
unter 12 kg100 %0 %
12 bis unter 17 kg90 %10 %
17 bis unter 22 kg80 %20 %
22 bis unter 27 kg70 %30 %
27 bis unter 32 kg60 %40 %
32 bis unter 37 kg50 %50 %
37 bis unter 42 kg40 %60 %
42 bis unter 47 kg30 %70 %
47 bis unter 52 kg20 %80 %
ab 52 kg5 %95 %

Für Nichtwohngebäude gilt pauschal eine Aufteilung von 50 : 50.

Die Berechnung in vier Schritten

  1. Jahresverbrauch in kWh (Gas) bzw. Litern (Heizöl) ermitteln.
  2. CO₂-Menge bestimmen. Der Versorger weist sie auf der Rechnung aus; alternativ Verbrauch × Emissionsfaktor (Erdgas rund 0,18 kg pro kWh, Heizöl rund 2,68 kg pro Liter).
  3. CO₂ pro m² = CO₂-Menge ÷ Wohnfläche. Daraus ergibt sich die Stufe.
  4. CO₂-Kosten von der Rechnung nach dem Prozentsatz der Stufe aufteilen.
Beispiel: Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen

480 m² Wohnfläche, 100.000 kWh Gas im Jahr. Das ergibt rund 18.140 kg CO₂ oder 37,8 kg pro m². Damit trägt der Vermieter 60 %. Bei 60 € pro Tonne kostet das CO₂ insgesamt rund 1.295 € mit Mehrwertsteuer, der Vermieter-Anteil liegt bei rund 777 € im Jahr – etwa 130 € pro Wohnung. Nach einer Sanierung mit 60.000 kWh Verbrauch wären es nur noch 30 % und rund 39 € pro Wohnung.

Wer rechnet ab?

Zentralheizung: Der Vermieter ermittelt die Aufteilung in der Heizkostenabrechnung und zieht seinen Anteil von den Kosten der Mieter ab. Weist er die Aufteilung nicht aus, darf der Mieter seinen Anteil an den Heizkosten um 3 % kürzen.

Etagenheizung mit eigenem Gasvertrag: Hier sieht der Vermieter weder Verbrauch noch Rechnung. Deshalb rechnet der Mieter selbst – mit seinem Verbrauch und der Fläche seiner Wohnung – und fordert den Vermieter-Anteil in Textform zurück. Dafür hat er nach Erhalt der Rechnung zwölf Monate Zeit. Als Vermieter solltest du dir die Rechnung vorlegen lassen.

Ausnahmen: Verhindern öffentlich-rechtliche Vorgaben wie Denkmalschutz oder Milieuschutz eine energetische Sanierung, kann sich der Vermieter-Anteil verringern oder entfallen.

Was das für Kapitalanleger bedeutet

Vereinfachte Modellrechnung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind der Gesetzestext und die Angaben des Versorgers. Emissionsfaktoren: Erdgas 0,1814 kg CO₂/kWh (Brennwert), Heizöl 2,676 kg CO₂/Liter. Stand: Oktober 2026.